Einsatzbericht
Durch den anhaltenden Regen lief Wasser in eine Einliegerwohnung und setzte diese 5 cm hoch unter Wasser. Prinzipiell hilft die Feuerwehr bei sogenannten Pflichtaufgaben nach Feuerwehrgesetz unbürokratisch und kostenlos. In diesem Fall lag keine Gefahr für Leib und Leben vor. Da die Feuerwehr durch gratis Leistungen nicht den Wettbewerb zu privaten Unternehmen verzerren darf, muss ein solcher Einsatz anhand einer festgelegten Gebührenordnung kostenpflichtig abgerechnet werden. Der Eigentümer der Wohnung entschied sich gegen eine kostenpflichtige Beseitigung des Wassers durch die Feuerwehr.